Was gibt es zu beachten beim Versand ins Vereinigte Königreich nach dem Brexit?

Das Vereinigte Königreich ist bereits 2020 aus der Europäischen Union ausgetreten. Nach einer Übergangsphase ohne tiefgreifende Veränderungen sind seit dem 01.01.2021 neue Regelungen für Handel und Versand in Kraft getreten. Zollrechtlich gilt das Vereinigte Königreich nun als Drittland. Wir geben Ihnen einen Einblick in die neuen Regelungen und stehen Ihnen gerne bei allen Fragen zur Verfügung.

WAS MUSS ICH BEIM VERSAND NACH GROSSBRITANNIEN BEACHTEN?

Generell gilt: Wer Waren nach Großbritannien exportiert, muss ab sofort die entsprechenden Zollbehörden informieren – egal ob es sich um einen privaten oder gewerblichen Versand handelt. Wir haben die wichtigsten Punkte für einen reibungslosen Versand für Sie zusammengefasst:

Welche zollrelevanten Papiere und Informationen werden für den UK-Versand benötigt?


Für Sendungen nach UK wird eine Handels- bzw. Proforma-Rechnung in Englisch benötigt. Eine Handelsrechnung wird für Waren mit Handelswert benötigt, die Proforma-Rechnung für Waren ohne Handelswert (z.B. Muster- oder Geschenksendungen).

Die Rechnung ist entweder in einer Versandtasche außen am Paket anzubringen oder mit den
Zolldaten elektronisch zu übermitteln.


Welche Angaben muss die Rechnung enthalten?


Vollständige Daten des Importeurs,
wenn dieser nicht gleich dem
Empfänger ist: Name, Anschrift,
Telefon, E-Mail


Name und Anschrift des Versenders
mit Telefon und E-Mail


EORI-Nummer von Versender,
gewerblichem Exporteur in der EU
und gewerblichem Importeur in UK


UK-VAT-Nummer bei Nutzung des
Incoterm 18 (VAT Registration Scheme)


Name und Anschrift des
Sendungsempfängers mit Telefon,
E-Mail und Ansprechpartner


Lieferanschrift, wenn diese von der
Rechnungsanschrift abweicht


Rechnungsdatum, -nummer und -ort


Bezeichnung und Anzahl der Waren
mit dazugehörigen Zolltarifnummern
und jeweiligen Werten


Warenwert (mit Währungsangabe)


Lieferkondition/Frankatur


GLS-Paketnummer(n)


Gewicht (brutto/netto)


Ursprungserklärung


Firmenstempel, Unterschrift und
Name in Klarschrift


Für jede Rechnungsposition müssen übermittelt werden:
o alle Warentarifnummern (aufsummiert)
o das Brutto- und Nettogewicht
o die exakte Beschreibung der Waren
o der Ursprung
o die Wertangabe inkl. Währung


Sollten mehrmals die gleichen Warentarifnummern mit dem gleichen Ursprung auf einer
Rechnung gelistet sein, so ist für diese Warentarifnummern jeweils eine Endsumme des
Brutto- und Nettogewichtes, der Wertangaben und der Anzahl der Waren zu erfassen

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