Abruf eines Handelsregisterauszug

Für jeden Abruf der zu einer Registernummer angebotenen Daten (Aktueller Abdruck, Chronologischer Abdruck, Historischer Abdruck, Dokumentenabruf) entsteht – unabhängig davon, ob zu der jeweiligen Registernummer vorher oder in der gleichen Sitzung bereits Daten abgerufen wurden – jeweils eine Gebühr in der im Folgenden angegebenen Höhe. Auslagen werden nicht erhoben.

Die Höhe der Abrufgebühren richtet sich nach Nr. 1140, 1141 des Kostenverzeichnisses des Justizverwaltungskostengesetzes.

Aktueller Abdruck (AD) 4,50 EUR
Chronologischer Abdruck (CD) 4,50 EUR
Historischer Abdruck (HD) 4,50 EUR
Dokument 1,50 EUR
Unternehmensträgerdaten (UT) 0,00 EUR
Veröffentlichungen (VÖ) 0,00 EUR
Strukturierter Registerinhalt (SI) 4,50 EUR

Wir geben diese Gebühren 1:1 weiter, berechnen jedoch pro Abruf-PDF 2,50 Euro netto eigene Abrufgebühren für unsere Serviceleistungen und den Versand der Dokumente per E-Mail.