Abruf eines Handelsregisterauszug
Für jeden Abruf der zu einer Registernummer angebotenen Daten (Aktueller Abdruck, Chronologischer Abdruck, Historischer Abdruck, Dokumentenabruf) entsteht – unabhängig davon, ob zu der jeweiligen Registernummer vorher oder in der gleichen Sitzung bereits Daten abgerufen wurden – jeweils eine Gebühr in der im Folgenden angegebenen Höhe. Auslagen werden nicht erhoben.
Die Höhe der Abrufgebühren richtet sich nach Nr. 1140, 1141 des Kostenverzeichnisses des Justizverwaltungskostengesetzes.
| Aktueller Abdruck (AD) | 4,50 EUR |
| Chronologischer Abdruck (CD) | 4,50 EUR |
| Historischer Abdruck (HD) | 4,50 EUR |
| Dokument | 1,50 EUR |
| Unternehmensträgerdaten (UT) | 0,00 EUR |
| Veröffentlichungen (VÖ) | 0,00 EUR |
| Strukturierter Registerinhalt (SI) | 4,50 EUR |
Wir geben diese Gebühren 1:1 weiter, berechnen jedoch pro Abruf-PDF 2,50 Euro netto eigene Abrufgebühren für unsere Serviceleistungen und den Versand der Dokumente per E-Mail.

