Abruf eines Handelsregisterauszug
Für jeden Abruf der zu einer Registernummer angebotenen Daten (Aktueller Abdruck, Chronologischer Abdruck, Historischer Abdruck, Dokumentenabruf) entsteht – unabhängig davon, ob zu der jeweiligen Registernummer vorher oder in der gleichen Sitzung bereits Daten abgerufen wurden – jeweils eine Gebühr in der im Folgenden angegebenen Höhe. Auslagen werden nicht erhoben.
Die Höhe der Abrufgebühren richtet sich nach Nr. 1140, 1141 des Kostenverzeichnisses des Justizverwaltungskostengesetzes.
Aktueller Abdruck (AD) | 4,50 EUR |
Chronologischer Abdruck (CD) | 4,50 EUR |
Historischer Abdruck (HD) | 4,50 EUR |
Dokument | 1,50 EUR |
Unternehmensträgerdaten (UT) | 0,00 EUR |
Veröffentlichungen (VÖ) | 0,00 EUR |
Strukturierter Registerinhalt (SI) | 4,50 EUR |
Wir geben diese Gebühren 1:1 weiter, berechnen jedoch pro Abruf-PDF 2,50 Euro netto eigene Abrufgebühren für unsere Serviceleistungen und den Versand der Dokumente per E-Mail.