Die häufigsten Fragen und Antworten der Kunden – FAQ

Häufige Fragen der Kunden haben wir zusammengelegt. Die Kundenzufriedenheit hat bei uns oberste Priorität. Lesen Sie die meisten Fragen der Kunden. Bei offenen Fragen können Sie uns gerne kontaktieren

Allgemeine Fragen zum Service

Ja, Sie können unsere Adresse als Firmenhauptsitz verwenden.

Natürlich! Das können Sie selbstverständlich gerne tun. Wir passen dann den neuen Firmennamen an.

Wir benötigen einen Lichtbildausweis. Je nach abgeschlossenem Vertrag benötigen wir weitere Nachweise. Sie können auch Post Ident nutzen und ganz einfach bei jeder Post Filiale Ihre Identität bestätigen lassen.

Ja. Wir bitten unsere Services auch speziell für Privatkunden an. Digitalisieren Sie ihr Leben und greifen zukünftig ganz unkompliziert und taggleich auf Ihre Postsendungen zu.

Gerne können Sie auch aus dem Ausland unseren Service nutzen. Mit unserer Adresse können Sie kostengünstig ein Unternehmen in Deutschland gründen.

Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat.

Sie können einen digitalen Arbeitsplatz bei uns mieten. Direkt vor Ort bieten wir noch keinen Arbeitsplatz für Sie an.

Illegale Aktivitäten oder Tätigkeiten in einer gesetzlichen Grauzone werden nicht geduldet! Wir kooperieren mit Behörden und werden jede illegale Tätigkeit zur Anzeige bringen.

Ja, dass dürfen Sie! Bei Kündigung muss jedoch sofort die Adresse in diesen Verzeichnissen geändert werden.

Wir bitten die Zahlung mit SEPA-Mandat an! Diese Zahlungsart hat den Vorteil, dass Sie sich nicht um die Bezahlungen der Rechnungen an uns kümmern müssen! Alternativ bieten wir auch unseren Service auf Überweisung im Voraus an.

Ja! Gerne können Sie Ihre Tagungen bei uns abhalten. Wir bitten außerdem auch virtuelle Konferenzen mit unserem eigenen Online-System an.

Fragen zu Briefen und Paketen.

Ja das ist möglich. Kontaktieren Sie uns einfach und wir finden eine passende Lösung für Ihre individuellen Ansprüche.

Briefe werden Standardmäßig 1 Jahr von uns aufbewahrt. Eine längere Aufbewahrung ist möglich, kontaktieren Sie uns einfach dafür.

Jeder Brief wird von einem unserer Mitarbeiter entgegengenommen, sortiert, gescannt (auf Wunsch mit geöffneten Inhalt) und Ihnen per Online-Tool zur Verfügung gestellt. Ihr Brief wird dann zu Ihrem Fach sortiert und kann Ihnen auch nachgesendet werden.

Die Mitarbeiter müssen die Privatsphäre der Kunden respektieren. Den Mitarbeitern ist es nicht erlaubt die Briefe der Kunden zu lesen. Beim Einscannen kann es jedoch vorkommen, dass durch menschliche Reflexe bestimmte Textteile augenscheinlich kurz überflogen werden. Selbst in diesem Fall haben die Mitarbeiter eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben, dass selbst nach Verlassen unseres Unternehmens immer noch eine Gültigkeit hat.

Fragen zur Telekommunikation

Sie können bei uns eine Dresdner Telefonnummer buchen. Mit dieser treten Sie besser und seriöser für Ihre Kunden auf.

Ja sie Können auch eine Fax-Nummer bei uns buchen.

Gerne beraten wir Sie auch Anbieterunabhängig und finden für Sie den perfekten Mobilfunk Vertrag.

Services für Online-Shops

Ja, natürlich! Wir können für Online-Shops spezielle Services anbieten um Sie bei Rücksendungen und Versand an Ihre Kunden zu unterstützen.

Wir können für Sie als eine Art Zwischenlager agieren. Wir können für Sie die Rücksendungen entgegennehmen und für Sie Zwischenlagern. Es ist auch möglich, dass wir den Versand an Ihre Kunden teilweise übernehmen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie uns bitte.

Nach individueller Absprache mit Ihnen ist dies möglich. Wir prüfen, ob wir für Ihr vorhaben genug Lagerkapazität zur Verfügung haben.

Steuern / Finanzamt

Finanzamt Dresden Süd.

Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie hier online: https://www.finanzamt.sachsen.de/dresden-sued.html

Bei GmbH oder UG sind verschiedene Bearbeiter je nach Anfangsbuchstabe der Firma zuständig, bitte auf der Webseite des Finanzamtes nachschauen.

Nach § 1 der Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung (UStZustVO) sind für die Umsatzsteuer ausländischer Unternehmer und den Steuerabzug bei Bauleistungen (§ 48 EStG) folgende Finanzämter örtlich zentral zuständig:

Unternehmer ansässig in

örtlich zuständiges Finanzamt

Königreich Belgien Finanzamt Trier
Republik Bulgarien Finanzamt Neuwied
Königreich Dänemark Finanzamt Flensburg
Republik Estland Finanzamt Rostock
Republik Finnland Finanzamt Bremen-Mitte
Französische Republik Finanzamt Offenburg
Vereinigtes Königreich
Großbritannien und Nordirland
Finanzamt Hannover-Nord
Griechische Republik Finanzamt Berlin Neukölln
Republik Irland Finanzamt Hamburg-Nord
Italienische Republik Finanzamt München II
Republik Kroatien Finanzamt Kassel-Hofgeismar
Republik Lettland Finanzamt Bremen-Mitte
Fürstentum Liechtenstein Finanzamt Konstanz
Republik Litauen Finanzamt Mühlhausen
Großherzogtum Luxemburg Finanzamt Saarbrücken Am Stadtgraben
Republik Mazedonien Finanzamt Berlin Neukölln
Königreich der Niederlande Finanzamt Kleve
Königreich Norwegen Finanzamt Bremen-Mitte
Republik Österreich Finanzamt München II
Republik Polen

Anfangsbuchstaben A-G
des Nach- oder Firmennames

Finanzamt Hameln

Anfangsbuchstaben H-L
des Nach- oder Firmennames

Finanzamt Oranienburg

Anfangsbuchstaben M-R
des Nach- oder Firmennames

Finanzamt Cottbus

Anfangsbuchstaben S-Z
des Nach- oder Firmennames

Finanzamt Nördlingen
Portugiesische Republik Finanzamt Kassel-Hofgeismar
Rumänien Finanzamt Chemnitz-Süd
Russische Föderation Finanzamt Magdeburg II
Königreich Schweden Finanzamt Hamburg-Nord
Schweizerische Eidgenossenschaft Finanzamt Konstanz
Slowakische Republik Finanzamt Chemnitz-Süd
Königreich Spanien Finanzamt Kassel-Hofgeismar
Republik Slowenien Finanzamt Oranienburg
Tschechische Republik Finanzamt Chemnitz-Süd
Republik Türkei Finanzamt Dortmund-Unna
Ukraine Finanzamt Magdeburg II
Republik Ungarn Zentralfinanzamt Nürnberg
Republik Weißrussland Finanzamt Magdeburg II
Vereinigte Staaten von Amerika Finanzamt Bonn-Innenstadt
vorstehend nicht aufgeführte Staaten Finanzamt Berlin Neukölln