Corona Informationen / Tschechien und Polen

Tschechien wurde vom RKI kurzfristig ab 28.03.2021 vom Virusvariantengebiet zum Hochinzidenzgebiet „herabgestuft“.
Folgende Änderungen gilt es jetzt zu beachten:

Einreise aus Tschechien
• Die Einreise ist für alle möglich und zieht eine 10tägige Quarantäne nach sich (Verkürzung durch Test nach 5 Tagen möglich)

• Grenzgänger/ Pendler, Studenten etc., die mind. 1x wöchentlich an den Wohnsitz zurückkehren, können ohne Quarantäne einreisen, müssen aber 2x pro Woche getestet werden.
Man kann auch am Montag ohne Test einreisen, muss dann aber noch vor Arbeitsbeginn zum Test. Die digitale Einreiseanmeldung ist nicht mehr täglich auszufüllen, sondern nur dann, wenn die einreisende Person 24 Stunden oder länger am Stück in Sachsen bleibt (dann wieder bei Einreise).

• Aus zwingendem beruflichen Anlass (z.B. Subunternehmer) und Ausbildungsgründen kann man für bis zu 72 Stunden mit Test quarantänefrei einreisen. Die digitale Einreiseanmeldung hat dann zu erfolgen, wenn man 24 Stunden oder länger in Sachsen bleibt.

• Transit ist ohne Test und ohne digitale Einreiseanmeldung erlaubt.

• Besuche der engen Familie und Fahrten zu dringenden medizinischen Behandlungen mit Test (nicht älter als 48 Stunden) sind erlaubt.

• Aus triftigen Gründen (das gilt nicht für Einkauf/Tourismus etc) kann man bis zu 12 Stunden in das Nachbarland einreisen; Voraussetzung für die Einreise ist ein negativer Test, der nicht älter als max. 48 Stunden ist.

ACHTUNG:
Laut Sächsischer Corona-Quarantäne-Verordnung bedeutet die Herabstufung zu einem Hochinzidenzgebiet, dass für die darauffolgenden zehn Tage bei Einreise noch die Maßgaben wie bei einem Virusvariantengebiet gelten.
Das bedeutet, dass sich Pendler weiterhin bis zum Ablauf des Zeitraums von 10 Tagen nach der Herabstufung täglich testen lassen müssen.

Für die Personen nach Nummer 6 und 9 der Verordnung – dies betrifft insbesondere Beschäftigte, die nicht im Gesundheits- und Pflegewesen tätig sind – ist für die Einreise auch weiterhin eine Unabdingbarkeitsbescheinigung der zuständigen kommunalen Stelle erforderlich.

Reisen nach Tschechien sind nur aus triftigen Gründen erlaubt.

Triftige Gründe sind:
• Reisen zur Arbeit und zu geschäftlichen Zwecken (inklusive Pendler),
• notwendige Reisen zur Familie und nahen Verwandten oder
• die Einreise aus medizinischen Gründen.

Für die Einreise nach Tschechien aus Deutschland von über 12 Stunden sind folgende Dokumente notwendig:

• Elektronische Anmeldung beim örtlich zuständigen Hygieneinstitut vor der Einreise.
• Die Bestätigung der Übermittlung ist beim Grenzübertritt mitzuführen, dazu ein negativer Test (Schnelltest max. 24 Stunden alt oder ein PCR-Test max. 72 Stunden alt).
• Zusätzlich ist innerhalb von 5 Tagen nach der Einreise auf eigene Kosten ein PCR -Test vorzunehmen. Bis zur Vorlage eines negativen Testergebnisses hat sich der Einreisende in Selbstinsolation zu begeben.

Quelle:

IHK Chemnitz